Dokumentationspflicht

Für Hotelgäste entfällt die Dokumentationspflicht, da ihre Daten bereits über das Hotel erfasst wurden.

 

 

Sehr geehrte EXTERNE Gäste, Kunden und Teilnehmer/Innen

 

aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet die Kundenkontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens bzw. Verlassens unseres Studios zu dokumentieren. Hintergrund diese Pflicht ist die pandemische Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. 

 

Nach § 16 Absatz 2 Satz 3 Infektionsschutzgesetz sind wir dazu verpflichtet nach Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden Ihre Kontaktdaten an diese zu übermitteln, damit eine etwaig vorhandene Infektionskette nachvollzogen werden kann. 

 

Wellnessbehandlungen sowie die Teilnahme an unseren Workshops sind nur möglich wenn Sie dieser Dokumentation zustimmen.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c), d), e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Ihre betreffenden Daten werden bis spätestens nach dem Ende der Pandemie gespeichert und danach unverzüglich gelöscht. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSGVO genannten Voraussetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. 


Dokumentation Workshop-Teilnehmer

Dokumentation Wellness-Behandlungen